Das BLV wird um 12 Uhr regionale Zonen anordnen. In diesen gelten spezifische Massnahmen. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen informiert betroffene Tierhaltende im Kanton St.Gallen direkt.
Das BLV hat die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet erklärt. Ab dem 25. November 2025 gilt:
Zudem gelten für Tierärztinnen und Tierärzte spezielle Meldepflichten sowie für Märkte und Ausstellungen zusätzliche Einschränkungen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des Kantonsneues Fenster und auf der Webseite des BLVneues Fenster zu finden.
Keine Gefahr für die breite Bevölkerung
Die Vogelgrippe gilt primär als Tierseuche. Eine Übertragung des Vogelgrippe-Virus auf den Menschen wurde in Europa bis jetzt nur in Einzelfällen und nur nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Das Risiko für die Bevölkerung wird somit weiterhin als äusserst gering eingestuft. Geflügelprodukte wie Pouletfleisch und Eier können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.
Es handelt sich hierbei um eine Mitteilung des Kantons St.Gallen.