Natur- und Kulturgüterschutz - Fragen und Antworten
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zum Natur- und Kulturgüterschutz der Stadt Wil (Stand: Erlasse Stadtrat 31.08.2022). Sollten Sie keine Antwort finden, sind wir gerne für Sie da:
Email: selretariatbuv@stadtwil.ch
Telefon: 071 914 47 19
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Welche Objekte werden wie geschützt?
- Die revidierte Schutzverordnung beinhaltet rund 320 Naturdenkmäler, Landschaften, Aussichtslagen und Aussichtspunkte, Gärten, archäologische Objekte, historische Verkehrswege, Bauten und Anlagen sowie Ortsbilder. Sie wären nach der Genehmigung geschützt und dürfen nicht zerstört bzw. nur unter Auflagen verändert werden (vgl. Schutzbestimmungen im Schutzreglement).
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Wie viele Schutzobjekte gibt es?
- Von den aktuell 206 grundeigentümerverbindlich geschützten Objekten der bisherigen Schutzverordnungen Wil (1992) und Bronschhofen (1994) werden 17 Objekte entlassen. 132 Objekte werden neu in die Schutzverordnung aufgenommen (Natur- und Landschaftsobjekte, Ortsbildschutzgebiete, Archäologieschutzgebiete und historische Verkehrswege). Neu sind in der Schutzverordnung somit 324 Schutzobjekte enthalten.
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Wo finde ich die relevanten Schutzbestimmungen zum Schutzobjekt, das mich betrifft?
- Die Schutzbestimmungen zu den einzelnen Objektkategorien finden Sie im Schutzreglement unter den entsprechenden Artikeln. Die Artikel 5 - 9 des Schutzreglements enthalten z.B. die Schutzbestimmungen zu den Ortsbildschutzgebieten.
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Wozu dient der gesetzliche Schutz von Natur- und Kulturgütern?
- Historische Gebäude, intakte Landschaften, Verkehrswege, Gärten, archäologische Objekte sowie Bäume und Hecken sind für die Siedlungs- und Lebensqualität, die Identität und somit für die nachhaltige Entwicklung der Stadt Wil sehr wertvoll. Der Natur- und Kulturgüterschutz der Stadt Wil ist ein Gesamtvorhaben. Es umfasst die Überarbeitung und Ergänzung der bestehenden Schutzverordnung, ein neues Schutzinventar und das neue Beitragsreglement. Damit wird sichergestellt, dass die wertvollen Kultur- und Naturobjekte für kommende Generationen erhalten bleiben. Gleichzeitig beachtet die Stadt Wil mit der Revision der Schutzinstrumente die gesetzlichen Vorgaben von Bund und Kanton.