Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber müssen dem Einwohneramt innert 14 Tagen melden, wenn
- Mieterinnen oder Mieter ausziehen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin auszieht (Meldung durch Hauptmieter oder Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin auszieht