Auszug von Mieterinnen und Mietern melden

Wohnen
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber müssen dem Einwohneramt innert 14 Tagen melden, wenn

  • Mieterinnen oder Mieter ausziehen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin auszieht (Meldung durch Hauptmieter oder Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin auszieht
Angaben zur Wohnung
Lage der Wohnung *
Verwaltung / Hauseigentümer
Ausziehende Mieter
Wegzug nach