Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber müssen dem Einwohneramt innert 14 Tagen melden, wenn
- neue Mieterinnen und Mieter einziehen
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird
- ein Untermieter oder eine Untermieterin einzieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin einzieht