Einzug von Mieterinnen und Mietern melden

Wohnen
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber müssen dem Einwohneramt innert 14 Tagen melden, wenn

  • neue Mieterinnen und Mieter einziehen
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin einzieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin einzieht
Angaben zur Wohnung
Lage der Wohnung *
Verwaltung / Hauseigentümer
Einziehende Mieter
Wohnverhältnis *
Sind die Mieter Hundebesitzer? *
Zuzug von