Mitteilungen des Stadtrats

Der Stadtrat hat einen Bericht und Antrag «Aufteilung Baurecht Thurvita AG, Rosengarten Rossrüti» verabschiedet und verschiedene parlamentarische Vorstösse beantwortet.

16. September 2026

Bericht und Antrag zur Aufteilung des Baurechts für die Thurvita AG auf dem Areal Rosengarten in Rossrüti.

Die Vorlage sieht vor, das bisher als einheitliches im Baurecht vorgesehene Areal in zwei selbstständige und dauernde Baurechte aufzuteilen. Hintergrund ist die aktuelle Betriebsplanung: Das bestehende Gebäude Rosengarten wird bei der Eröffnung des neuen Demenzzentrums für dessen Betrieb nicht mehr benötigt. Das grössere Baurecht soll deshalb den Projektperimeter des neuen Demenzzentrums mit den zugehörigen Aussen-, Erschliessungs- und Infrastrukturanlagen umfassen. Das bestehende Gebäude erhält ein separates Baurecht.

Die Aufteilung ermöglicht eine klare Trennung von Neubau und bestehendem Gebäude und richtet die Finanzierung des Demenzzentrums auf den tatsächlich benötigten Projektperimeter aus. Gleichzeitig bleibt die künftige Nutzung des bestehenden Rosengartens flexibel. Das Grundeigentum und die planungsrechtlichen Vorgaben für das Areal bleiben unverändert.

Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, die bisherige Zustimmung zum einheitlichen Baurecht aufzuheben, der Aufteilung in zwei Baurechte zuzustimmen und ihn zur Unterzeichnung der Baurechtsverträge zu ermächtigen.

Unterlagen


Der Stadtrat hat die Interpellation von Olav Baumann (FDP) zum Thema «E-Voting in Wil: Vorreiterrolle oder ungenutzte Möglichkeit?» beantwortet.

Die Interpellation befasst sich mit der Nutzung von E-Voting in der Stadt Wil, dem bisherigen Umfang der elektronischen Stimmabgabe, möglichen Verbesserungen sowie den Auswirkungen auf den Aufwand im Stimmbüro. E-Voting ist in Wil seit September 2025 möglich. Beim jüngsten Urnengang vom 16. August 2026 waren 386 Personen für E-Voting registriert; 218 von ihnen stimmten tatsächlich elektronisch ab.

Der Stadtrat begrüsst die Möglichkeit des E-Voting insbesondere mit Blick auf Proporzwahlen und erwartet bei Gesamterneuerungswahlen einen Effizienzgewinn, da elektronisch eingegangene Stimmen nicht durch das kommunale Stimmbüro bereinigt und erfasst werden müssen. Der Stadtrat will die Kommunikation zu E-Voting mit Blick auf die Gesamterneuerungswahlen 2027/2028 intensivieren. Eine konkrete Einsparung lässt sich aufgrund der bisher geringen Erfahrungswerte noch nicht beziffern.

Da es sich bei E-Voting im Kanton St. Gallen um einen vom Bund bewilligten Pilotversuch handelt, ist die mögliche Zahl der E-Voting Nutzenden auf maximal 30% der in der Gemeinde stimmberechtigten Personen beschränkt ist. In der Stadt Wil könnten also maximal 4'309 Personen E-Voting nutzen (Stand: 16.08.2026).

Die Stadt Wil bezahlt für jede stimmberechtigte Person, die sich für E-Voting anmeldet, pro Abstimmungstermin zusätzlich Fr. 1.--, unabhängig davon, ob diese Person dann diesen Kanal zur Abstimmung oder Wahl nutzt oder nicht. Eine automatische Löschung von Personen, die sich zwar registriert haben, aber dennoch weiterhin normal abstimmen, ist nicht vorgesehen, weshalb diese Kosten dann weiterhin anfallen. Damit nicht unnötig Kosten generiert werden, ist die Stadt daher darauf angewiesen, dass sich Personen nur registrieren, wenn sie wirklich per E-Voting abstimmen wollen, bzw. dass sie sich selber wieder abmelden, wenn sie den Kanal nicht mehr nutzen.

Unterlagen


Der Stadtrat hat die Interpellation von Meret Grob (GRÜNE prowil) zum Thema «Umgang mit Smart Glasses in sensiblen Bereichen des öffentlichen Raums» beantwortet.

Die Interpellation befasst sich mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre vor unbemerkten Aufnahmen mit Smart Glasses, insbesondere in den Wiler Freibädern. Der Stadtrat sieht den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre der Besucherinnen und Besucher als Aufgabe der WISPAG als Betreiberin, aber auch als Aufgabe der Stadt als Hauptaktionärin.

Derzeit sind der Stadt Wil und der WISPAG keine konkreten Fälle bekannt, bei denen im Sportpark Bergholz oder in der Badi Weierwise mittels Smart Glasses unbemerkt unzulässige Aufnahmen erstellt wurden. Aufgrund der technischen Eigenschaften der Geräte können solche Aufnahmen jedoch unbemerkt erfolgen. Die WISPAG überarbeitet derzeit ihre Hausordnung und sieht darin ein Verbot von Smart Glasses vor. Der Stadtrat unterstützt dieses Verbot. Zudem prüft die WISPAG ein allgemeines Film- und Fotografierverbot.

Das Personal der Stadt und der WISPAG sowie das Lehrpersonal der Wiler Schulen ist für den Umgang mit Fotos und Videos sowie den Datenschutz sensibilisiert. Die WISPAG weist sodann mit einem Plakat auf das Fotografierverbot ohne Zustimmung hin. Diesbezüglich steht die WISPAG auch im Austausch mit dem Verband Hallen- und Freibäder Schweiz (VHF) sowie mit weiteren Betreibern von Hallen- und Freibädern. Der Stadtrat wird das Thema ebenfalls weiter beobachten und allfällige künftige Sensibilisierungs-Kampagnen aktiv unterstützen.

Unterlagen


Der Stadtrat hat die Interpellation von Benjamin Büsser (SVP) zum Thema «Fürstenlandstrasse – Sanierung statt Tempo-30-Symbolpolitik?» beantwortet.

Die Interpellation befasst sich mit dem baulichen Zustand der Fürstenlandstrasse, den Kosten und Auswirkungen der Einführung von Tempo 30 sowie der geplanten Sanierung des betroffenen Abschnitts. Der Stadtrat hält fest, dass sich die Fürstenlandstrasse in einem sanierungsbedürftigen Zustand befindet, daher wurde die Ausarbeitung eines Sanierungsprojekts beschlossen. Die Ausführung ist frühestens 2028 vorgesehen.

Die Kosten für Verkehrsgutachten, Massnahmenplan, Signalisation und Markierungen belaufen sich auf rund 35'000 Franken. Die Einführung erfolgt als Streckensignalisation, bauliche Verkehrsberuhigungsmassnahmen sind nicht nötig. Ein lärmmindernder Deckbelag würde 350'000 Franken kosten, gegenüber 300'000 Franken für einen konventionellen Belag. Aufgrund seiner um fünf bis zehn Jahren kürzeren Lebensdauer ist ein lärmmindernder Belag früher zu ersetzen, wodurch höhere Investitionsfolgekosten entstehen.

Gemäss Verkehrsgutachten bringt Tempo 30 keine wesentlichen Auswirkungen auf Verkehrsfluss oder öffentlichen Verkehr mit sich, die Reisezeit für den motorisierten Individualverkehr verlängert sich um 30 bis 45 Sekunden. Der Stadtrat beurteilt Tempo 30 als wirksamste, kostengünstigste und verhältnismässige Massnahme zur Einhaltung der Lärmgrenzwerte: Mit einem lärmmindernden Belag alleine würden die Grenzwerte weiter überschritten. Damit erachtet der Stadtrat die Voraussetzungen für einen begründeten Ausnahmefall als erfüllt, dies vor dem Hintergrund eines Beschlusses des St. Galler Kantonsrats, wonach Temporeduktionen auf verkehrsorientierten Strassen nur noch in begründeten Ausnahmefällen angeordnet werden sollen.

Unterlagen