Auf dem Gebiet der Stadt Wil ist somit jegliches Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Zur Waldesnähe zählen die ersten 200 Meter ab der Waldgrenze. Verboten sind in diesen Perimetern auch das Grillen mit Holz und Holzkohle, das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Raucherwaren, wie Zigarettenstummel und Zündhölzern, ist ebenso verboten.
Wer unsicher ist, ob weitere Situationen unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Verstösse können geahndet werden.
Die amtliche Publikation der Allgemeinverfügung zu diesem Feuerverbot erfolgt am Montag, 29. Juni 2026, auf der kantonalen Publikationsplattform.