Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf dem Gebiet der Stadt Wil ab dem 27. Juni 2026

Die Stadt Wil erlässt ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Dieses gilt ab Samstag, 27. Juni 2026 bis auf Widerruf. Das trockene Wetter der vergangenen Wochen führt in der Stadt Wil zu einer erheblichen Waldbrandgefahr. Diese dürfte sich in den kommenden Tagen kaum entschärfen, sondern noch weiter zunehmen.

26. Juni 2026

Auf dem Gebiet der Stadt Wil ist somit jegliches Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe verboten. Zur Waldesnähe zählen die ersten 200 Meter ab der Waldgrenze. Verboten sind in diesen Perimetern auch das Grillen mit Holz und Holzkohle, das Abfeuern von Feuerwerk sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Das Wegwerfen von Raucherwaren, wie Zigarettenstummel und Zündhölzern, ist ebenso verboten.

Wer unsicher ist, ob weitere Situationen unter das Verbot fallen, verzichtet besser. Verstösse können geahndet werden.

Die amtliche Publikation der Allgemeinverfügung zu diesem Feuerverbot erfolgt am Montag, 29. Juni 2026, auf der kantonalen Publikationsplattform.