Sonntagsverkauf im Advent beantragen

Gewerbe und Markt
  1. Formular
  2. Kontrolle
  3. Bestätigung

Die Anmeldung ist nur gültig, wenn der Betrag (Fr. 80.— für beide Sonntage bzw. Fr. 50.— für einen Sonntag) bis spätestens 30. November 2025 auf das Konto der Stadt Wil (IBAN-Nr.: CH0481320000000052517) überwiesen wird.

Wer sein Geschäft am Sonntag öffnen oder die Öffnungszeit am Abend verlängern möchte, braucht eine Bewilligung. Bitte reichen Sie das Formular mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung ein.

spezielle Öffnungszeiten *
Bewilligungen für Sonntagsverkäufe werden im Advent von 12 bis 17 Uhr erteilt.