Stadtrat

Der Stadtrat ist das oberste Leitungs- und Verwaltungsorgan der Stadt Wil. Er zählt fünf Mitglieder und wird alle vier Jahre von den Stimmberechtigten neu gewählt. Der Stadtrat stellt dem Stadtparlament Antrag in Angelegenheiten, für welche die Bürgerschaft oder das Stadtparlament zuständig sind und vollzieht die gefassten Beschlüsse.

Jedes Mitglied des Stadtrats steht einem Departement vor, alle wichtigen Beschlüsse fasst der Stadtrat jedoch als Kollegialbehörde. Als solche ist er auch verantwortlich für alle Vorlagen an das Stadtparlament