Verwertungsbegehren stellen

Mit einem Verwertungsbegehren kann ein Gläubiger die Zwangsverwertung des gepfändeten Vermögens oder der zur Sicherheit hinterlegten Vermögenswerte des Schuldners beantragen.

Füllen Sie das Verwertungsbegehren vollständig aus und senden Sie das unterzeichnete Formular anschliessend per Post an das Betreibungsamt Wil, Marktgasse 58, 9500 Wil.

Verwertungsbegehren.pdf