30. März 2026
Der Stadtrat Wil hat den neuen Gebührentarif für das Parkieren auf öffentlichem Grund verabschiedet. Die Anpassungen gelten ab 1. April 2026 und betreffen alle Parkierungsbereiche.
Die bestehende Zonierung bleibt dabei unverändert. Auch künftig gilt: Je zentraler und attraktiver der Standort eines Parkplatzes, desto höher ist der Tarif. Ziel bleibt es, die vorhandenen Parkplätze möglichst effizient zu nutzen, den öffentlichen Verkehr und den Veloverkehr zu fördern sowie den motorisierten Individualverkehr gezielt zu lenken. Die Anpassungen sind zudem Teil des Massnahmenpakets zur Wiederherstellung des Haushaltsgleichgewichts.
Die konkreten Tarife variieren je nach Lage und Nachfrage des jeweiligen Parkplatzes. So beträgt der Tarif auf dem Bleichplatz neu Fr. 2.00 pro Stunde (bisher Fr. 1.80). An der Winkelriedstrasse wird der Tarif von bisher Fr. 2.00 auf neu Fr. 2.40 pro Stunde angepasst.
Ausweitung der gebührenpflichtigen Zeit
Auf mehreren Parkplätzen wird die gebührenpflichtige Zeit ausgeweitet. Neu gilt auf den Parkplätzen beim Lindenhof (inkl. RLZ-Parkplatz) sowie bei der Oberstufe Sonnenhof von Montag bis Samstag eine Gebührenpflicht während 24 Stunden. Beim Parkplatz Bergholz gilt neu täglich eine 24-Stunden-Gebührenpflicht. Damit sollen insbesondere die Quartiere in den Nachtstunden entlastet werden.
Kürzeste maximale Parkdauer vereinheitlicht
Die maximale Parkdauer beim Parkplatz an der Weierstrasse bei der St. Galler Kantonalbank sowie bei den beiden Parkplätzen bei der Bäckerei an der Konstanzerstrasse wird von bisher zehn auf neu 15 Minuten erhöht. Damit beträgt die kürzeste maximale Parkdauer auf öffentlichen Parkplätzen in der Stadt Wil künftig einheitlich 15 Minuten.
Anpassungen bei Monatsbewilligungen
Angepasst werden auch die Gebühren für Monatsbewilligungen. Neu beträgt die Gebühr für Anwohnende in der Erweiterten Blauen Zone 60 Franken pro Monat. Für das nächtliche Dauerparkieren beträgt die Monatsgebühr neu 50 Franken.