Bäume, Äste und Sträucher zurückschneiden

Bis spätestens Ende September 2020 sind Bäume, Äste und Sträucher auf die gesetzlichen Abstände zurückzuschneiden. Beim Zurückschneiden ist Folgendes zu beachten:

18. August 2020

  • Bäume: 2,50m Abstand zu Staatsstrassen und Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse
  • Lebhäge, Zierbäume, Sträucher: 0,60m Strassenabstand (über 1,80m Höhe: zusätzlich die Mehrhöhe)
  • In das Lichtraumprofil ragende Pflanzen (Bäume, Sträucher, usw.): Bei Strassen Schnitt auf eine Höhe von 4,50m, bei Gehwegen auf 2,50m
  • Bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen darf die Übersicht nicht beeinträchtigt werden.
  • Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen dürfen durch Bepflanzungen nicht verdeckt werden.

Die Stadt Wil dankt für die Unterstützung.