Individuelle Prämienverbilligung: Anmeldeschluss am 31. März 2025

Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf eine individuelle Prämienverbilligung. Die Anmeldefrist dafür endet am 31. März 2025. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden.

06. Januar 2025

Zum Bezug von individuellen Prämienverbilligungen sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2025 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2025 massgebend. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.

Auf der Website der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen kann eine Selbstberechnung vorgenommen sowie das entsprechende Formular online ausgefüllt und abgeschickt werden. Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Bei Fragen steht die AHV/IV-Zweigstelle Wil zur Verfügung (071 913 52 70 / E-Mail ).