16. August 2021
Die bestehende Signalisation, welche das Befahren der Unterführung erlaubt, wird aufgrund der Platzeinschränkungen und des dadurch entstehenden Konfliktpotentials und Sicherheitsrisikos aufgehoben. Das Fahrverbot wird auch nach den Bauarbeiten aufgrund der neuen Fussgängerbeziehungen in der Unterführung Ost aufrechterhalten.
Das Schieben des Velos durch die Personenunterführung bleibt weiterhin erlaubt, die dafür nötigen Zugänge mittels Rampen sind sichergestellt. Die zukünftig nächstgelegene befahrbare Verbindung zwischen dem Stadtzentrum und dem Südquartier ist die Unterführung Hubstrasse östlich des Bahnhofs. Eine für Velos befahrbare Unterführung am Bahnhof Wil wird durch die Stadt Wil angestrebt. Die Öffnung des alten Posttunnels als Veloverbindung ist in Planung. Ebenfalls wird derzeit die Umgestaltung der Unterführung Hubstrasse mit einer deutlichen Verbesserung für den Veloverkehr projektiert.
Weitere Informationen zum Ausbauprojekt der SBB sind hier zu finden.