Stadtfondsreglement aufgehoben und Abstimmungsergebnis zum Steuerfuss rechtsgültig

Der Stadtrat Wil hat die Rechtsgültigkeit zweier politischer Entscheide festgestellt. Die Aufhebung des Stadtfondsreglements ist nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist rechtsgültig geworden. Zudem ist das Ergebnis der kommunalen Abstimmung vom 27. September 2026 über den Steuerfuss 2026 rechtsgültig. Die Wiler Stimmberechtigten hatten sich dabei für einen Steuerfuss von 115 Prozent ausgesprochen.

23. Oktober 2026

Das Stadtparlament hatte an seiner Sitzung vom 27. August 2026 die Aufhebung des Reglements über den Stadtfonds zur Steigerung der Wiler Standortattraktivität beschlossen. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum. Die entsprechende Referendumsfrist dauerte vom 2. September bis zum 1. Oktober 2026.

Ein Referendumskomitee unter der Leitung von Daniel Stutz hatte Unterschriften gegen die Aufhebung gesammelt. Die erforderlichen 500 Unterschriften konnten jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist nicht erreicht werden. Damit ist das Referendum nicht zustande gekommen und die Referendumsfrist unbenützt abgelaufen.

Der Stadtrat hat dies formell festgestellt. Der Beschluss des Stadtparlaments zur Aufhebung des Stadtfondsreglements ist somit seit dem 2. Oktober 2026 rechtsgültig. Die Aufhebung wird amtlich publiziert und die städtische Rechtssammlung entsprechend angepasst.

Abstimmungsergebnis zum Steuerfuss 2026 rechtsgültig

Am 27. September 2026 haben die Wiler Stimmberechtigten über den Steuerfuss für das Jahr 2026 abgestimmt. Dabei sprachen sie sich mit 4'131 Ja- zu 2'631 Nein-Stimmen für einen Steuerfuss von 115 Prozent aus. Der alternative Steuerfuss von 121 Prozent wurde mit 1'210 Ja- zu 4'955 Nein-Stimmen abgelehnt. Auch bei der Stichfrage setzte sich der Steuerfuss von 115 Prozent mit 4'735 gegenüber 1'755 Stimmen deutlich durch. Die Stimmbeteiligung betrug 48,34 Prozent.

Die Stadtkanzlei veröffentlichte das Abstimmungsergebnis am 29. September 2026. Innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist von 14 Tagen gingen keine Beschwerden gegen die Abstimmung ein.

Der Stadtrat hat das Ergebnis der kommunalen Abstimmung deshalb erwahrt und dessen Rechtsgültigkeit festgestellt. Damit ist der Steuerfuss für das Jahr 2026 rechtsgültig auf 115 Prozent festgelegt.