02. September 2026
Im Rahmen der Gasnetzstrategie ist im Wiler Versorgungsgebiet ein etappenweiser Ausstieg aus der Gasversorgung zwischen 2035 und 2050 geplant. Zur finanziellen Absicherung der künftigen Stilllegung und des Rückbaus der Gasinfrastrukturen im gesamten Versorgungsgebiet haben die TBW per 2026 einen Gasnetzstilllegungsfonds vorgesehen.
Die Finanzierung des Fonds erfolgt durch regelmässige Einzahlungen während der verbleibenden Betriebsphase des Gasnetzes. Im Jahr 2026 beträgt die Fondseinlage 1.03 Rappen pro Kilowattstunde. Gestützt auf die Tarifkompetenz des Stadtrats wurde die neue Tarifposition «Gasnetzstilllegungsfonds» per 1. Januar 2026 transparent in die Gasabrechnung aufgenommen und den Gaskundinnen und -kunden bereits in Rechnung gestellt.
Referendum gegen Einführung des Fonds ergriffen
Das entsprechende Reglement zum Gasnetzstilllegungsfonds wurde am 2. Juli 2026 vom Stadtparlament genehmigt und rückwirkend auf den 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt. Gemäss Art. 7 Abs. 1 lit. b der Gemeindeordnung (SRS 1.1-1) unterstand der Beschluss dem fakultativen Referendum.
Gegen den Beschluss des Stadtparlaments zur Einführung des Gasnetzstilllegungsfonds wurde im August fristgerecht das Referendum ergriffen. Damit entscheidet abschliessend die Wiler Stimmbevölkerung über die Regelung und die Finanzierung der künftigen Stilllegungs- und Rückbaukosten des Gasnetzes. Die Volksabstimmung findet am Sonntag, 29. November 2026, statt.
Einbezahlte Beträge werden gutgeschrieben
Aufgrund des zustande gekommenen Referendums hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 25. August 2026 auf Antrag der TBW entschieden, die Einlage in den Fonds bis zur Volksabstimmung vorübergehend aufzuschieben. Die Tarifposition «Gasnetzstilllegungsfonds» bleibt auf der Gasrechnung aufgeführt, wird bis auf Weiteres jedoch mit 0.0 Rappen pro Kilowattstunde ausgewiesen. Die bereits für den Gasnetzstilllegungsfonds in Rechnung gestellten und einbezahlten Beträge werden den Gaskundinnen und -kunden auf den nächsten Rechnungen gutgeschrieben.