15. Oktober 2026
Zwei Varianten der Identitätskarte
Die EU-Mitgliedstaaten stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen ausschliesslich biometrische Identitätskarten aus. Mit der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte stellt die Schweiz sicher, dass Schweizerinnen und Schweizer auch künftig in der EU frei reisen können.
Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen Karte ausgestellt werden, bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Je nach Verwendungszweck können Einwohnerinnen und Einwohner zwischen zwei Varianten wählen:
- Biometrische Identitätskarte: Empfohlen für Personen, die in die EU reisen.
- Nicht biometrische Identitätskarte: Ausreichend für Personen, die ihre Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Wo kann die Identitätskarte beantragt werden?
Die biometrische Identitätskarte kann im Kanton St. Gallen ab dem 2. November 2026 bei den Ausweisstellen in St. Gallen und Sargans beantragt werden. Der Antrag kann online unter www.schweizerpass.ch erfasst werden.
Die nicht biometrische Identitätskarte kann auch ab November 2026 weiterhin beim Einwohneramt der Stadt Wil beantragt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter Ausweise.
Biometrische Identitätskarte und e-ID: Was ist der Unterschied?
Die biometrische Identitätskarte und die elektronische Identität (e-ID) sind zwei unterschiedliche und voneinander unabhängige Lösungen.
- Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Ausweisdokument. Sie dient der Identifikation im Alltag und ermöglicht Reisen im Schengen-Raum.
- Die e-ID ist eine kostenlose Ergänzung zur physischen Identitätskarte. Mit ihr können sich Personen elektronisch ausweisen und ihre Identität in der digitalen Welt bestätigen. Die e-ID wird über die App «swiyu Wallet» auf dem Mobiltelefon verfügbar sein. Sie ist kein Reisedokument. Die Einführung der e-ID ist voraussichtlich für das Jahr 2027 vorgesehen.