Neue Rückliefervergütung für Solarstrom ab 2027

Die TBW passen ihre Rückliefervergütung für Solarstrom ab 2027 an die aktuellen Entwicklungen im Strommarkt an. Künftig richtet sich die Vergütung nach dem stündlichen Spotmarktpreis und berücksichtigt damit die tatsächliche Marktsituation zum Zeitpunkt der Einspeisung. Für kleine Anlagen bleibt eine Minimalvergütung bestehen.

25. August 2026

Durch die steigende Anzahl Photovoltaikanlagen wird in der Schweiz immer mehr Solarstrom produziert und in das Netz eingespeist. An sonnigen Tagen kommt es dadurch zunehmend zu Stromüberschüssen. Da der Strombedarf gleichzeitig oft tiefer ist, sinken die Preise teilweise stark oder werden sogar negativ. Die zunehmende Einspeisung stellt zudem höhere Anforderungen an die Stabilität des Stromnetzes, das die erhöhte Einspeisung bewältigen muss.

Um diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen, übernehmen die TBW per 2027 das neue Modell für Rückliefervergütungen, für das der Bundesrat im Mai 2026 mit der Abnahme- und Vergütungspflicht von Strom aus erneuerbaren Energien die gesetzliche Grundlage geschaffen hat. Das neue Vergütungsmodell, das sich auch in der Region bereits etabliert hat, orientiert sich damit an den neuen schweizweiten Vorgaben.

Beispiel für das neue Abnahmevergütungssystem von PV-Strom (Grafik: Swissolar).

Vergütungen neu nach stündlichem Spotmarktpreis

Die Vergütung richtet sich neu nach dem stündlichen Spotmarktpreis an der Schweizer Strombörse und nicht mehr wie bisher nach dem vierteljährlich vom Bundesamt für Energie (BFE) gemittelten Referenzmarktpreis. Dadurch orientiert sich die Vergütung stärker am tatsächlichen Wert des Stroms zum Zeitpunkt der Einspeisung.

Der Spotmarktpreis basiert auf Angebot und Nachfrage und wird jeweils am Vortag für jede Stunde des folgenden Tages publiziert (Day-Ahead). Im Marktgebiet Schweiz ändert sich dieser Spotmarktpreis stündlich und hängt davon ab, wie viel Strom angeboten wird und wie hoch die Nachfrage ist. Wird viel Strom produziert und gleichzeitig wenig Strom nachgefragt, sinkt der Preis. Bei hoher Nachfrage und einem knapperen Stromangebot steigt er dagegen.

Das BFE berechnet aus den stündlichen Spotmarktpreisen einen vierteljährlichen Referenzmarktpreis, der für die Vergütung des eingespeisten Stroms bei den TBW künftig massgebend ist.

Anreize für einen bedarfsgerechten Eigenverbrauch

Das neue Vergütungssystem berücksichtigt die Preisdifferenzen im Tagesverlauf stärker. Für Produzentinnen und Produzenten entsteht dadurch ein Anreiz, ihren Eigenverbrauch auf Zeiten mit tiefen oder negativen Spotmarktpreisen auszurichten, wenn die Stromnachfrage gering ist. Gleichzeitig lohnt es sich, Strom ins Netz einzuspeisen, wenn die Spotmarktpreise höher sind und der Strom tatsächlich gebraucht wird. So wird das Energiesystem effizienter genutzt und das Stromnetz zu Spitzenzeiten entlastet.

Minimalvergütung bis 150 kW bleibt bestehen

Für kleine Anlagen unter 150 Kilowatt gilt bei besonders tiefen Marktpreisen weiterhin eine gesetzli-che Minimalvergütung. Für das Jahr 2027 beträgt diese 6.0 Rappen pro Kilowattstunde. Bei der sogenannten Minimalvergütungsprämie wird am Ende jedes Quartals der vom BFE festgelegte Referenzmarktpreis berücksichtigt. Liegt dieser unter der gesetzlich festgelegten Minimalvergütung, bezahlen die TBW die Differenz für jede eingespeiste Kilowattstunde in Form einer Minimalvergütungsprämie rückwirkend aus.

Keine Minimalvergütung ab 150 kW

Für Photovoltaikanlagen ab 150 Kilowatt gilt keine Minimalvergütung, sondern der jeweils vom BFE veröffentlichte Referenzmarktpreis. Um Einspeisungen während negativer Preisphasen zu vermeiden, können Batteriespeicher eine sinnvolle Ergänzung sein. Sie ermöglichen es, überschüssigen Solarstrom zu speichern und später selbst zu nutzen oder ins Netz einzuspeisen, wenn die Strompreise und damit auch die Vergütungen höher sind.

Eine weitere Möglichkeit bieten Energiegemeinschaften. Je nach Modell kann Solarstrom innerhalb eines Quartiers lokal genutzt und verkauft werden. Dies erhöht den Eigenverbrauch und trägt gleichzeitig dazu bei, die Stromnetze zu entlasten. Weitere Informationen zu Energiegemeinschaften und Beratungsangeboten zum passenden Modell sind unter deineenergie.ch zu finden.

Mit der neuen Rückspeisevergütung schaffen die TBW Anreize für einen bedarfsgerechteren Umgang mit Solarstrom. So kann die zunehmende Produktion erneuerbarer Energie besser in das Gesamtsystem integriert und die Stabilität des Stromnetzes langfristig sichergestellt werden.