Abstimmungstermine und Referenden

Am 27. September 2026 stimmen die Wiler Stimmberechtigten über den Steuerfuss 2026 ab. Am 29. November 2026 folgen die Abstimmungen über das Referendum gegen den Gasnetzstilllegungsfonds und den Baukredit für das Projekt «Aufwertung Stadtraum Bahnhof Wil/Allee». Zudem ist die Teilrevision der Schulordnung rechtsgültig geworden, da die Referendumsfrist ungenutzt abgelaufen ist. Sie wurde rückwirkend per 1. August 2026 in Kraft gesetzt.

26. August 2026

Volksabstimmung «Steuerfuss 2026»: Die Abstimmung über den Steuerfuss 2026 findet am Sonntag, 27. September 2026, statt. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin so festgelegt, dass die Abstimmung an einem eidgenössischen Blankotermin durchgeführt werden kann. Für die Abstimmung hat der Stadtrat eine Abstimmungsbroschüre als sachliche Erläuterung zur Vorlage erarbeitet.

Der Entscheid des Departements des Innern vom 15. Mai 2026 verpflichtet die Stadt, den Stimmberechtigten die beiden Ratsreferenden über 115 und 121 Prozent sowie den vom Stadtparlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent gemeinsam zur Abstimmung zu unterbreiten. Diesem Auftrag kommt die Stadt nach – die Stimmberechtigten können über alle drei Varianten abstimmen.

Die Ausgestaltung des Stimmzettels wurde mit der Staatskanzlei und dem Departement des Innern abgesprochen. Dies berücksichtigt auch die Vorgabe, dass nach dem Urnengang definitiv ein konkreter Entscheid bezüglich Steuerfuss vorliegen muss: Im Falle einer Ablehnung beider vorgeschlagener Steuerfüsse gelangt der vom Parlament beschlossene Steuerfuss von 118 Prozent zur Anwendung – die Möglichkeit, dass keine der drei Varianten eine Mehrheit erhält, besteht somit nicht.

Durchgeführt wird eine Abstimmung mit zwei Teilfragen und einer Stichfrage:

  • Teilfrage a): Wollen Sie einem Steuerfuss von 115 Prozent statt dem vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent zustimmen? (Ja / Nein)
  • Teilfrage b): Wollen Sie einem Steuerfuss von 121 Prozent statt dem vom Parlament beschlossenen Steuerfuss von 118 Prozent zustimmen? (Ja / Nein)
  • Stichfrage: Falls sowohl der Steuerfuss von 115 Prozent als auch der Steuerfuss von 121 Prozent angenommen werden: Welchem Steuerfuss geben Sie den Vorzug? (115 Prozent / 121 Prozent)


Referendum gegen das «Reglement für den Fonds zur Stilllegung und den Rückbau des Gasnetzes der Technischen Betriebe Wil (Gasnetzstilllegungsfonds)»:
Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2026 das Reglement für den Fonds zur Stilllegung und den Rückbau des Gasnetzes der Technischen Betriebe Wil (Gasnetzstilllegungsfonds-Reglement) zugestimmt. Gegen diesen Beschluss wurde das Referendum ergriffen. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 festgestellt, dass das Referendum zustande gekommen ist: Innerhalb der Referendumsfrist wurden 2'133 gültige Unterschriften eingereicht. Das erforderliche Quorum von 500 Unterschriften wurde damit erreicht.

Die Volksabstimmung über das Reglement findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin so festgelegt, dass die Abstimmung an einem eidgenössischen Blankotermin durchgeführt werden kann. Für die Abstimmung wird der Stadtrat eine Abstimmungsbroschüre als sachliche Erläuterung zur Vorlage erarbeiten. Das Referendumskomitee erhält darin Gelegenheit, seine Argumente darzulegen.


Volksabstimmung «Aufwertung Stadtraum Bahnhof Wil/Allee – Baukredit»: Die Volksabstimmung über den Baukredit für das Projekt «Aufwertung Stadtraum Bahnhof Wil/Allee» findet am Sonntag, 29. November 2026 statt. Der Stadtrat hat den Abstimmungstermin so festgelegt, dass die Abstimmung an einem eidgenössischen Blankotermin durchgeführt werden kann. Für die Abstimmung wird der Stadtrat eine Abstimmungsbroschüre als sachliche Erläuterung zur Vorlage erarbeiten.


Unbenutzte Referendumsfrist «Teilrevision Schulordnung (SchO)»: Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 4. Juni 2026 die Teilrevision der Schulordnung (SchO) genehmigt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 festgestellt, dass die Referendumsfrist gegen diesen Beschluss am 8. Juli 2026 unbenützt abgelaufen ist: Innert der Frist wurden keine Unterschriften für ein fakultatives Referendum eingereicht. Damit ist die Teilrevision der Schulordnung seit dem 9. Juli 2026 rechtsgültig. Sie wird rückwirkend per 1. August 2026 in Kraft gesetzt. Die entsprechenden Änderungen werden in der städtischen Rechtssammlung aufgeschaltet.


Unbenutzte Referendumsfrist «Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wil»: Das Stadtparlament hat an seiner Sitzung vom 2. Juli 2026 einen Bruttokredit von Fr. 1'160'350.– für den dreijährigen Pilotbetrieb zur Sicherstellung der Aufgaben im Bereich Sicherheit-Intervention-Prävention (SIP) unter Einbezug bestehender Organisationen genehmigt. Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 11. August 2026 festgestellt, dass die Referendumsfrist gegen diesen Beschluss am 5. August 2026 unbenützt abgelaufen ist: Innert der Frist wurden keine Unterschriften für ein fakultatives Referendum eingereicht. Damit ist der Beschluss des Stadtparlaments rechtsgültig.



Gesetzliche Fristen

Für kommunale Abstimmungen gilt eine gesetzliche Publikationsfrist (gemäss Art. 22 Abs. 2 + 3 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen WAG): Abstimmungen sind spätestens vier Wochen vor dem Abstimmungstag im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Wil bekannt zu machen.

Die Abstimmungsunterlagen inklusive Stimmzettel werden im Rahmen dieses Verfahrens publiziert, auf der Website der Stadt Wil aufgeschaltet und den Stimmberechtigten unter Wahrung der gesetzlichen Frist bis spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin per Post zugestellt (gemäss Art. 52 Gesetz über Wahlen und Abstimmungen WAG).