27. August 2026
18.01 Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds des Stadtparlaments → Unterlagen
- Darum geht es: Aufgrund des Rücktritts von Daniel Gerber (FDP) aus dem Stadtparlament muss ein neues Mitglied gewählt werden. Als neues Parlamentsmitglied ist Mirco Calabrese (FDP) vorgeschlagen.
- Das wurde entschieden: Das Stadtparlament stellte die Gültigkeit der Wahl von Mirco Calabrese (FDP) in das Stadtparlament fest.
18.02 Ersatzwahl in die ständige Kommission für die Amtsdauer 2025 – 2028: Mitglied Werk- und Energiekommission → Unterlagen
- Darum geht es: Aufgrund des Rücktritts von Daniel Gerber (FDP) aus der Werk- und Energiekommission muss das Stadtparlament ein neues Mitglied für diese Kommission wählen. Als neues Kommissionsmitglied ist Mirco Calabrese (FDP) vorgeschlagen.
- Das wurde entschieden: Mirco Calabrese (FDP) wurde vom Stadtparlament ohne Gegenstimmen als neues Mitglied der Werk- und Energiekommission gewählt.
18.03 Städtische Sicherheit bei (Gross-)Anlässen → Unterlagen
- Darum geht es: Die Stadt Wil will Veranstaltungen mit grösserem Personenaufkommen besser vor unerwünschten Zufahrten mit Motorfahrzeugen schützen. Die bisher eingesetzten Absperrungen mit Gittern oder Fahrzeugen bieten keinen ausreichenden Schutz und binden gleichzeitig viele personelle Ressourcen. Deshalb sollen zertifizierte mobile Sicherheitselemente angeschafft werden, die flexibel im ganzen Stadtgebiet eingesetzt werden können. Ein erweiterter Zufahrtsschutz ist grundsätzlich bei Veranstaltungen mit mehr als 1'000 gleichzeitig erwarteten Personen vorgesehen.
Für die Beschaffung der mobilen Elemente beantragt der Stadtrat einen einmaligen Kredit von 485'000 Franken. Für Logistik, Unterhalt, Lagerung und die Miete zusätzlicher Elemente, insbesondere für die Fastnacht, fallen jährlich 43'000 Franken an. Insgesamt ist mit jährlichen Folgekosten von rund 91'000 Franken zu rechnen.
Eine nicht ständige Kommission des Parlaments hatte das Geschäft an zwei Sitzungen vorberaten und dabei die Vor- und Nachteile verschiedener Varianten für einen Zufahrtsschutz diskutiert sowie Miet- und Kauflösungen verglichen. De Kommission unterstütze die stadträtlichen Anträge und gab drei Empfehlungen zuhanden des Stadtrats ab:
Empfehlung 1 der vorberatenden Kommission: Die Vertragsdauer für die Lagerung und Logistik der Sicherheitselemente durch ein privates Logistikunternehmen sei auf zwei Jahre zu befristen.
Empfehlung 2 der vorberatenden Kommission: Die Voraussetzungen für eine allfällige spätere käufliche Übernahme der Sicherheitselemente sowie für deren Lagerung und Logistik durch den Sicherheitsverbund Region Wil seien zu schaffen.
Empfehlung 3 der vorberatenden Kommission: Die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlage für die Erhebung einer Sicherheitsgebühr bei Anlässen in Wil, die einen Zufahrtsschutz benötigen, sei zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Finanzierung über einen moderaten Zuschlag auf Eintrittstickets oder über Standgebühren erfolgen kann.
- Das wurde entschieden: Die SVP-Fraktion kritisierte die hohen einmaligen und wiederkehrenden Kosten sowie die aus ihrer Sicht zu geringe Prüfung von Varianten und Alternativen. So seien etwa ein Kauf durch den Sicherheitsverbund, städtischer Lagerplatz oder der Bedarf umliegender Gemeinden nicht vertieft abgeklärt worden. Sicherheit sei wichtig, die Kosten dürften jedoch nicht allein den Steuerzahlenden aufgebürdet, sondern sollten auch von den Veranstaltungsbesuchenden getragen werden. Die Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrats unter der Voraussetzung, dass die Kommissionsempfehlungen angenommen würden. Die FDP-GLP-Fraktion betonte die Bedeutung von Sicherheitsmassnahmen bei Grossveranstaltungen. Durchfahrtssperren böten wirksamen Schutz, weshalb die Anschaffung zu begrüssen sei. Ein Kauf sei gegenüber der Miete längerfristig günstiger. Eine Ausmietung an umliegende Gemeinden oder eine Übertragung an den Sicherheitsverbund sei zu prüfen. Die Kostenbeteiligung der Besuchenden werde unterstützt. Die Fraktion stimmte den Anträgen des Stadtrats und den Kommissionsempfehlungen mehrheitlich zu. Die Fraktion Die Mitte-EVP kritisierte ebenfalls die hohen Kosten, unterstützte die Anschaffung jedoch grossmehrheitlich und die Empfehlungen der Kommission klar. Die Fraktion GRÜNE prowil schloss sich vollumfänglich der Kommissionshaltung an: Die Sicherheitselemente seien notwendig und heute «state of the art», trotz der hohen Kosten. Auch die SP-Fraktion unterstützte die Anträge des Stadtrats und die ersten beiden Kommissionsempfehlungen, sah aber die dritte Empfehlung der Kommission kritisch.
Stadträtin Cornelia Kunz, Vorsteherin des Departements Gesellschaft und Sicherheit, verglich die Anschaffung der Sicherheitselemente mit einer Versicherung: Auch hier würden Eintretenswahrscheinlichkeit sowie mögliche Schäden und Kosten gegeinander abgewogen. Die geplanten Elemente seien als Zufahrtssperren effizient und effektiv und würden im Gegensatz zu Absperrungen mit Fahrzeugen keine zusätzlichen Sicherheitskräfte binden. Eine Sicherheitsgebühr gemäss Kommissionsempfehlung werde geprüft, auch wenn die Umsetzung schwierig sei. Auch gegen die beiden anderen Empfehlungen habe der Stadtrat keine Einwände und werde bei deren Annahme entsprechend das Gespräch mit dem Sicherheitsverbund suchen.
Empfehlung 1 der vorberatenden Kommission: Die Vertragsdauer für die Lagerung und Logistik der Sicherheitselemente durch ein privates Logistikunternehmen sei auf zwei Jahre zu befristen. Mit 34 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen stimmte das Stadtparlament dieser Empfehlung zu.
Empfehlung 2 der vorberatenden Kommission: Die Voraussetzungen für eine allfällige spätere käufliche Übernahme der Sicherheitselemente sowie für deren Lagerung und Logistik durch den Sicherheitsverbund Region Wil seien zu schaffen. Mit 34 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen stimmte das Stadtparlament dieser Empfehlung zu.
Empfehlung 3 der vorberatenden Kommission: Die Schaffung der erforderlichen rechtlichen Grundlage für die Erhebung einer Sicherheitsgebühr bei Anlässen in Wil, die einen Zufahrtsschutz benötigen, sei zu prüfen. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Finanzierung über einen moderaten Zuschlag auf Eintrittstickets oder über Standgebühren erfolgen kann. Mit 31 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen stimmte das Stadtparlament dieser Empfehlung zu.
Antrag 1 des Stadtrats: Für die Beschaffung mobiler Sicherheitssysteme zur Sicherstellung des Zufahrtsschutzes in der Stadt Wil sei ein einmaliger Kredit von Fr. 485'000.-- inkl. MWST zu genehmigen. Mit 30 Ja- zu 3 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen (und einer fehlenden Stimme) stimmte das Stadtparlament diesem Antrag zu.
Antrag 2 des Stadtrats: Für die jährlichen Aufwände für die Logistik, den Unterhalt sowie die Miete der zusätzlichen Elemente sei eine wiederkehrende Ausgabe von Fr. 43'000.-- inkl. MWST zu genehmigen. Mit 30 Ja- zu 5 Nein-Stimmen bei 1 Enthaltung stimmte das Stadtparlament diesem Antrag zu.
18.04 Aufhebung des Reglements über den Stadtfonds zur Steigerung der Wiler Standortattraktivität (Stadtfondsreglement) → Unterlagen
- Darum geht es: Der Stadtfonds wurde 2022 als Gegenvorschlag zur Volksinitiative «30-Minuten Gratisparkieren auf dem Gebiet der Stadt Wil» eingeführt und seither jährlich mit 200'000 Franken geäufnet. Mit dem Fonds wurden verschiedene Vorhaben zur Steigerung der Standortattraktivität unterstützt.
Im Rahmen der Massnahmen zur Erreichung des Haushaltsgleichgewichts soll das Stadtfondsreglement nun per Budget 2027 aufgehoben werden. Gleichzeitig sollen künftig jährlich 100'000 Franken im ordentlichen Budget für die Standortförderung eingestellt werden. Damit ergibt sich eine jährliche Einsparung von 100'000 Franken. Der per Ende 2025 bestehende Fondsbestand von rund 292'000 Franken wird mit der Aufhebung frei und kann zugunsten der Erfolgsrechnung aufgelöst werden. Der Beschluss zur Aufhebung des Reglements untersteht dem fakultativen Referendum.
Die nicht ständige Kommission, welche das Geschäft vorberaten hatte, stellte einen Rückweisungsantrag: mit dem Auftrag zuhanden des Stadtrats, die Vorlage wie folgt zu überarbeiten: Der Stadtfonds ist beizubehalten. Die jährliche Einlage gemäss Art. 3 Abs. 1 des Stadtfondsreglements ist auf Fr. 100'000.--zu reduzieren. Der Höchstbetrag gemäss Art. 4 Abs. 4 für die Reduktion von Parkierungsgebühren ist auf Fr. 25'000.--festzusetzen.
- Das wurde entschieden: Die nicht ständige Kommission hielt fest, dass der Stadtfonds auf einen Entscheid der Bevölkerung zurückgehe und sich als wirksames Instrument für die Belebung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt erwiesen habe. Daher sei er beizubehalten. In der Folge stellte die Kommission einen Rückweisungsantrag:
Rückweisungsantrag der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt die Rückweisung an den Stadtrat mit dem Auftrag, die Vorlage wie folgt zu überarbeiten: Der Stadtfonds ist beizubehalten. Die jährliche Einlage gemäss Art. 3 Abs. 1 des Stadtfondsreglements ist auf Fr. 100'000.--zu reduzieren. Der Höchstbetrag gemäss Art. 4 Abs. 4 für die Reduktion von Parkierungsgebühren ist auf Fr. 25'000.--festzusetzen.
Stadträtin Cornelia Kunz bestätigte die positive Wirkung des Stadtfonds, zeigte aber auch den Aufwand auf, den die Bewirtschaftung des Fonds und die Betreuung der eingereichten Fondsgesuche für die Stadtverwaltung jeweils bedeutet habe. Insbesondere vor diesem Hintergrund spreche sich der Stadtrat gegen die Rückweisung aus. Die Fraktion GRÜNE prowil zählte zahlreiche Anlässe und Aktivitäten auf, die dank der Stadtfonds-Beiträge realisiert werden konnten – trotz des Spardrucks wolle man auf diese Attraktivitätssteigerung für die Stadt nicht verzichten. Daher unterstütze man den Rückweisungsantrag der Kommission.
Über den Rückweisungsantrag wurde vor der Diskussion abgestimmt: Mit 20 Nein- zu 16 Ja-Stimmen ohne Enthaltungen lehnte das Stadtparlament den Rückweisungsantrag ab, in der Folge kamen die beiden Anträge des Stadtrats zur Abstimmung.
Antrag 1 des Stadtrats: Der Aufhebung des Reglements über den Stadtfonds zur Steigerung der Wiler Standortattraktivität (Stadtfondsreglement) sei zuzustimmen. Mit 25 Ja- zu 11 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen stimmte das Stadtparlament diesem Antrag zu.
Antrag 2 des Stadtrats: Es sei festzustellen, dass der zustimmende Beschluss zu Ziff. 1 gemäss Art. 27 Abs. 3 lit. a i.V.m. Art. 7 Abs. 1 lit. a der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum untersteht. Parlamentspräsident Dominik Egli stellte dies fest.
18.05 Postulat Marcel Malgaroli (FDP) – Wegsicherheit für alle Kinder vom Kindergarten/Schule zur Tagesstruktur; Erheblicherkärung → Unterlagen
- Darum geht es: Mit einem Postulat fordert Marcel Malgaroli (FDP-GLP), dass die Stadt Wil das Projekt «Schulwegsicherheit« überprüft und dabei insbesondere die Wege zwischen Kindergarten beziehungsweise Schule und den Tagesstrukturen systematisch auf ihre Sicherheit untersucht. Zudem sollen bei Bedarf zusätzliche Massnahmen ergriffen werden. Für kurzfristige Verbesserungen, etwa durch Verkehrslotsen, soll die Stadt mit Elternvereinigungen oder Quartiervereinen zusammenarbeiten. Hintergrund ist die Sorge, dass insbesondere jüngere Kindergartenkinder auf einzelnen Verbindungswegen besonderen Risiken ausgesetzt sein könnten.
Der Stadtrat beantragt dem Stadtparlament, das Postulat nicht erheblich zu erklären. Er verweist darauf, dass das überarbeitete Konzept «Schulwegsicherheit Stadt Wil« erst Ende 2024 verabschiedet wurde und bereits 133 Schulklassen sowie 66 Standorte mit Sicherheitsdefiziten umfasst. Die Verbindungswege zu den Tagesstrukturen seien zudem bereits in die Datenerhebung eingeflossen. Für bekannte kritische Situationen wurden bereits konkrete Begleit- und Unterstützungsmassnahmen umgesetzt. Eine umfassende Neubewertung aller Wege würde aus Sicht des Stadtrats einer weitgehenden Überarbeitung des bestehenden Konzepts gleichkommen, zusätzliche Ressourcen erfordern und die laufende Umsetzung der priorisierten Sicherheitsmassnahmen gefährden. Der Stadtrat empfiehlt deshalb die Ablehnung des Postulats.
- Das wurde entschieden: In Vertretung des zwischenzeitlich aus dem Parlament
zurückgetretenen Motionärs kritisierte Roger Edelmann (FDP), dass sich der
Stadtrat in seiner Antwort vor allem auf die Schulwegsicherheit beziehe, statt
auf den Kern des Vorstosses, den Weg zu den Tagesstruktur-Standorten,
einzugehen. Einen sicheren Weg zu den Tagesstrukturen zu ermöglichen, sei
städtische Pflicht; ein Hinweis auf Kosten oder Spardruck sei daher nicht
angebracht. Er bat das Parlament, die Erheblicherklärung zu unterstützen. Auch
die Fraktion GRÜNE prowil sprach sich für die Erheblicherklärung aus. Die
Sicherheit der Schulkinder habe Priorität, pragmatische Schritte zur Umsetzung
seien durchaus vorstellbar. Die Ausführungen des Stadtrats seien hingegen
langatmig und defensiv. Zudem teile man dessen Einschätzung zur Sicherheit beziehungsweise
Unsicherheit der einzelnen Wege nicht; der Stadtrat habe es sich hier zu
einfach gemacht.
«Gefahr erkannt, Gefahr gebannt»: Stadtrat Manuel Nick, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass die Gefahren auf den Schulwegen in der Stadt Wil durchaus erkannt seien. Deren Bannung beziehungsweise Behebung sei jedoch anspruchsvoll und erfordere verschiedene Massnahmen. Einzelne davon seien zeitnah umsetzbar, andere komplexer und würden länger dauern. Die vorhandenen Ressourcen wolle man deshalb einsetzen, um die Schwachpunkte konkret zu beheben, statt nochmals ein neues Papier zu erarbeiten.
Das Stadtparlament folgte dem Antrag des Stadtrats und erklärte das Postulat mit 25 Ja- zu 8 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen nicht erheblich.
18.06 Motion Roger Edelmann (FDP) – Frühzeitiger Volkseinbezug beim Schulhaus Schillerstrasse; Erheblicherklärung → Unterlagen
- Darum geht es: Roger Edelmann (FDP-GLP-Fraktion) hat zusammen mit 17 Mitunterzeichnenden am 20. April 2026 eine Motion zum Thema «Frühzeitiger Volkseinbezug beim Schulhaus Schillerstrasse» eingereicht. Sie beauftragen den Stadtrat, für das Projekt die Voraussetzungen für einen frühzeitigen Rahmenkredit zu schaffen und einen strukturierten Mitwirkungsprozess durchzuführen.
Der Stadtrat beantragt dem Parlament, die Motion erheblich zu erklären. Er erachtet einen frühen Grundsatzentscheid über einen Rahmenkredit als geeignet, die Planung auf eine breite Basis zu stellen und die Akzeptanz des Projekts zu stärken. Gleichzeitig soll das Vorgehen das Risiko hoher Projektierungskosten reduzieren: Wird der Rahmenkredit von der Wiler Stimmbevölkerung angenommen, kann die Projektierung gezielt weitergeführt werden. Im Falle einer Ablehnung wären noch keine umfangreichen Planungskosten angefallen.
- Das wurde entschieden: Eine so grosse Investition wie ein neues Schulhaus brauche einen grossen Rückhalt und Unterstützung in der Bevölkerung, um das Risiko eines Scheiterns an der Urne zu reduzieren – und mit einem frühen Miteinbezug sei dies zu erreichen, begründete Motionär Roger Edelmann (FDP) seinen Vorstoss. Eine Mehrheit der SVP-Fraktion unterstütze den Vorstoss; ein früher Grundsatzentscheid erhöhe die Transparenz und Akzeptanz, zudem würden allfällig unnötig hohe Planungs- und Projektierungsausgaben infolge eines Leerlaufs vermieden. Auch die SP-Fraktion, die Fraktion Die Mitte-EVP und die Fraktion GRÜNE prowil unterstützten das Vorgehen eines Rahmenkredits, der Nutzen sei höher zu gewichten als der zeitliche Zusatzaufwand. Man sehe dieses Vorgehen als gutes Instrument auch für weitere kommende Projekte, so die Fraktion GRÜNE prowil weiter. Stadtrat Manuel Nick, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass das Vorgehen mit einem frühen Rahmenkredit unnötige Planungs- und Projektierungskosten vermeide, aber dafür den Grad der Projektkostensicherheit reduziere und die Unsicherheit beispielsweise bezüglich Gestaltung erhöhe. Wie hiermit umgegangen werde, sei im Rahmen des Motionsberichts aufzuzeigen und zu klären. Das Vorgehen bedürfe zudem Vertrauen dem Stadtrat und der Verwaltung gegenüber, dass diese sorgfältig und bewusst mit dem Rahmenkredit umgehen.
Das Stadtparlament erklärt die Motion mit 34 Ja- zu 2 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen als erheblich.
18.07 Motion Adrian Bachmann (FDP) – Einführung einer Schuldenbremse für die Stadt Wil → Unterlagen
- Darum geht es: Adrian Bachmann (FDP-GLP-Fraktion) hat zusammen mit 11 Mitunterzeichnenden am 20. April 2026 eine Motion zum Thema «Einführung einer Schuldenbremse für die Stadt Wil» eingereicht. Mit der Motion wird der Stadtrat beauftragt, die Einführung einer Schuldenbremse für die Stadt Wil zu prüfen und die entsprechenden Grundlagen auszuarbeiten. Ziel ist es, den Finanzhaushalt langfristig zu stabilisieren, strukturelle Defizite zu verhindern und die Verschuldung zu begrenzen. Die Grundsätze der Schuldenbremse sollen in der Gemeindeordnung verankert und die konkrete Ausgestaltung in einem Reglement festgelegt werden.
Der Stadtrat beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären. Er teilt zwar das Ziel eines nachhaltigen Finanzhaushalts, erachtet eine starre Schuldenbremse für eine Stadt jedoch als ungeeignetes Instrument. Eine solche Regelung könnte den Handlungsspielraum von Stadtrat und Parlament einschränken, notwendige Investitionen erschweren und in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu kontraproduktiven Sparmassnahmen führen. Stattdessen setzt der Stadtrat auf die bestehenden Steuerungsinstrumente und beabsichtigt, gemeinsam mit dem Parlament eine Finanzstrategie zu erarbeiten, die klare Ziele definiert und gleichzeitig genügend Flexibilität für künftige Entwicklungen lässt.
- Das wurde entschieden: Eine Schuldenbremse als Instrument wäre angesichts der aktuell schlechten Finanzlage und des strukturellen Defizits der Stadt Wil sehr zu begrüssen, bekräftigte Adrian Bachmann (FDP) das Anliegen seiner Motion – vor diesem Hintergrund könne er die ablehnende Haltung des Stadtrats in keiner Weise teilen. Auf Stufe Bund und Kanton funktioniere das Instrument erfolgreich, auch wenn es auf Stufe Gemeinden zugegeben noch nicht viele Beispiele gebe. Die Stadt Aarau zeige aber, dass es auch für eine Stadt in vergleichbarer Grösse wie Wil sehr wohl funktioniere und wirkungsvoll sei. Eine Schuldenbremse sei ein langfristig wirksames Instrument, welche mithelfe, die städtischen Finanzen auch auf lange Sicht wieder ins Lot zu bringen respektive im Gleichgewicht zu halten. Die Fraktionen Die Mitte-EVP, GRÜNE prowil und SP unterstützte den Antrag des Stadtrats auf Nicht-Erheblicherklärung, die SVP-Fraktionen sprach sich für die Erheblicherklärung aus.
Stadtpräsident Andreas Breitenmoser, Vorsteher des Bereichs Finanzen und Verwaltung, hielt fest, dass der Stadtrat das zentrale Anliegen der Motion teile – die Stadtfinanzen müssen wieder ins Gleichgewicht gebracht werden. Dennoch spreche der Stadtrat sich gegen die Motion und gegen eine Schuldenbremse aus, vor allem, da sie den Handlungsspielraum allzu sehr einschränke. Zudem seien viele Ausgaben der Stadt durch gesetzliche Vorgaben von Bund und Kanton fixiert – die Stadt müsse Leistungen erbringen und finanzieren, ohne die Rahmenbedingungen direkt beeinflussen zu können. Dies berücksichtige eine Schuldenbremse, wie sie auf Stufe Bund gut funktioniere, auf Stufe Gemeinde zu wenig.
Das Stadtparlament erklärt die Motion mit 19 Ja- zu 17 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen als nicht erheblich.
Ein Ordnungsantrag forderte eine Wiederholung der Abstimmung. Das ausgeglichene Ergebnis von 18 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen machte einen Stichentscheid des Parlamentspräsidenten notwendig, Dominik Egli unterstützte den Ordnungsantrag und sprach sich für eine Wiederholung der Abstimmung aus.
Das ebenfalls ausgeglichene Ergebnis der wiederholten Abstimmung von 18 Ja- zu 18 Nein-Stimmen ohne Enthaltungen machte wiederum einen Stichentscheid des Parlamentspräsidenten notwendig, Dominik Egli sprach sich für Erheblicherklärung der Motion aus.
Für die Erarbeitung des Regelungsgegenstands beantragte der Stadtrat in Folge der Erheblicherklärung einen Kredit von Fr. 70'000 Franken für eine externe Unterstützung. Das Stadtparlament lehnte diesen Kredit mit 19 Nein- zu 16 Ja-Stimmen ohne Enthaltungen ab.
18.08 Interpellation Roger Edelmann (FDP) – Frühzeitiger Volkseinbezug beim Schulhaus Schillerstrasse → Unterlagen
- Darum geht es: Roger Edelmann (FDP) reichte am 9. Februar 2026 mit 20 Mitunterzeichnenden eine Interpellation zum Thema «Frühzeitiger Volkseinbezug beim Schulhaus Schillerstrasse« ein.
In seiner Antwort bezeichnet der Stadtrat einen frühen Rahmenkredit als grundsätzlich geeignetes Instrument für Grundsatzentscheide, hält ihn im konkreten Projekt Schulhaus Schillerstrasse jedoch nicht mehr für passend, da bereits ein Wettbewerb durchgeführt wurde. Stattdessen soll das Projekt über einen Projektierungskredit und eine spätere Volksabstimmung auf Basis eines ausgereiften Bauprojekts weitergeführt werden.
Eine vertiefte Prüfung eines früheren Abstimmungszeitpunkts wäre nur mit einem entsprechenden parlamentarischen Auftrag möglich. Zur Verbesserung der Projektakzeptanz setzt der Stadtrat zudem auf frühzeitige und strukturierte Mitwirkung zentraler Anspruchsgruppen. Ein noch früherer Einbezug wäre zwar möglich, würde jedoch zusätzlichen Aufwand verursachen. Insgesamt erhofft sich der Stadtrat durch mehr Beteiligung eine bessere Abstützung von Projekten, weist aber gleichzeitig auf die Komplexität und den Ressourcenbedarf solcher Verfahren hin.
- Das wurde entschieden: Der Interpellant zog seinen Vorstoss zurück, die Interpellation ist damit erledigt.
18.09 Interpellation Andreas Hüssy (SVP): Integrierte, verdichtete Werkhofplanung mit Verlagerung des BUV und Optimierung städtischer Verwaltungsstandorte → Unterlagen
- Darum geht es: Andreas Hüssy (SVP) reichte am 4. Februar 2026 mit 19 Mitunterzeichnenden eine Interpellation zum Thema «Integrierte, verdichtete Werkhofplanung mit Verlagerung des BUV und Optimierung städtischer Verwaltungsstandorte« ein.
In seiner Antwort auf die sechs bzw. 15 Fragen des Interpellanten hält der Stadtrat fest, dass die künftige Organisation von Werkhof, Stadtgärtnerei und Verwaltungsstandorten weiterhin offen geprüft wird. Die Stadtgärtnerei war ursprünglich Teil der Werkhofplanung, nach Projektabbruch sind jedoch verschiedene Varianten wieder möglich. Eine stärkere bauliche Verdichtung oder Aufstockung wurde im Wettbewerb geprüft, hat sich aber nicht als vorteilhaft erwiesen. Auch eine Verlagerung des BUV in den Werkhof wird vom Stadtrat nicht weiterverfolgt, da der Nutzen als gering eingeschätzt wird.
Der heutige BUV-Standort könnte zwar grundsätzlich teilweise für Verwaltungszwecke genutzt werden, weist jedoch funktionale und lagebedingte Einschränkungen auf. Die Mietkosten der aktuellen Verwaltungsstandorte betragen rund 190'000 Franken jährlich; Einsparungen durch Verlagerungen sind jedoch unsicher und abhängig von der künftigen Gesamtlösung. Eine umfassende Gesamtkostenbetrachtung liegt derzeit nicht vor, wird aber im Rahmen der Immobilienstrategie teilweise behandelt. Insgesamt betont der Stadtrat, dass Standortentscheide primär nach Synergien und Gesamtwirkung getroffen werden sollen.
- Das wurde entschieden: Der Interpellant nahm die Antwort des Stadtrats zur Kenntnis und zeiget sich damit nicht zufrieden – er habe daher ein Postulat zum gleichen Thema eingereicht und fordere darin eine Gesamtbetrachtung. Für einen neuen Werkhof wünsche er sich ein angemessenes Projekt und keine Luxuslösung. Stadtrat Manuel Nick, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, hielt fest, dass man das Projekt in einem Bericht überprüfe. In der Investitionsplanung und -priorisierung wurde der Werkhof mit Blick auf andere, vordringlichere Vorhaben zurückgestuft, zudem konnte der grösste Handlungsdruck mit einer externen Anmietung gemildert werden. Dennoch sei eine langfristige Lösung immer noch notwendig. Die Interpellation ist damit erledigt.
18.10 Interpellation Pascal Stieger (SVP) – Folgen der Kostenexplosion beim ARA-Projekt Thurau → Unterlagen
- Darum geht es: Die Kosten für das Projekt ARA Thurau sind gegenüber der ursprünglichen Vorlage deutlich gestiegen. Mit seiner Interpellation verlangt Pascal Stieger (SVP) Auskunft über die finanziellen Folgen für die Stadt Wil, die Ursachen der Mehrkosten sowie die Auswirkungen auf Gebühren, Projektsteuerung und Risikomanagement. Gemäss den aktuellen Berechnungen erhöht sich der Investitionsanteil der Stadt Wil von 37,5 Millionen auf 57,2 Millionen Franken. Hauptgründe für die Kostensteigerung sind die Teuerung im Bau- und Technikbereich, zusätzliche Projektanpassungen, neue gesetzliche Anforderungen sowie Mehrkosten im Zusammenhang mit PFAS-belastetem Material.
In seiner Antwort hält der Stadtrat fest, dass für die Stadt Wil trotz der Mehrkosten vorerst keine Erhöhung der Abwassergebühren notwendig ist, da die Investitionen über die Spezialfinanzierung Abwasser finanziert werden können. Ein erneuter Entscheid von Stadtparlament oder Stimmbevölkerung sei rechtlich nicht erforderlich, da es sich um einen Nachtragskredit handle. Der Stadtrat sieht zwar weiterhin ein Restrisiko weiterer Kostensteigerungen, beurteilt die aktuelle Kostenschätzung nach Abschluss der Bauprojektphase jedoch als deutlich verlässlicher. Zudem verweist er auf bereits umgesetzte Projektoptimierungen im Umfang von rund 9,8 Millionen Franken sowie auf erwartete höhere Bundesbeiträge für die vierte Reinigungsstufe der Anlage.
- Das wurde entschieden: Der Interpellant nahm die Antwort des Stadtrats zur Kenntnis. Die Kostenexplosion werde darin nicht transparent erklärt, ebenso wenig die Verantwortlichkeiten. Statt eines professionellen Controllings scheine man sich eher am «Prinzip Hoffnung» orientiert zu haben. Der Interpellant zeigte sich mit der Antwort des Stadtrats grundsätzlich zufrieden, indes unzufrieden mit dem Vorgehen und der mangelnden Aufsicht des Stadtrats. Stadtrat Manuel Nick, Vorsteher des Departements Bau, Umwelt und Verkehr, betonte, dass der Verwaltungsrat der ARA Thurau AG im Vorfeld der Delegiertenversammlung wiederholt zu Verfahren und Vorgehen sowie Kosten informiert habe. Grosse Teile der Mehrkosten seien sodann auf die Teuerung bei Maschinen und Anlagen oder zusätzliche gesetzliche Vorgaben etwa in Bezug auf PFAS zurückzuführen. Die Interpellation ist damit erledigt.
18.11 Interpellation Pascal Stieger (SVP) – Nutzen und Kosten von Labels im Energiebereich kritisch überprüfen → Unterlagen
- Darum geht es: Mit der Interpellation wird der Stadtrat aufgefordert, Nutzen, Kosten und Wirkung des Energiestadt-Labels kritisch zu überprüfen. Dabei interessieren insbesondere die in den vergangenen zehn Jahren angefallenen Kosten, der personelle und administrative Aufwand, der konkrete Mehrwert des Labels sowie die Auswirkungen eines möglichen Verzichts. Zudem wird gefragt, ob die für das Label eingesetzten Mittel wirksamer in konkrete Energie- und Infrastrukturprojekte investiert werden könnten.
In seiner Antwort hält der Stadtrat fest, dass die Nettokosten für das Energiestadt-Label in den vergangenen zehn Jahren rund 109'000 Franken betrugen. Demgegenüber hätten dank der Zertifizierung Fördergelder von über 655'000 Franken eingeworben werden können. Er beurteilt das Kosten-Nutzen-Verhältnis deshalb als positiv. Das Label unterstütze die Stadt bei der Planung, Umsetzung und Qualitätssicherung ihrer Energie- und Klimapolitik und erleichtere den Zugang zu Fachwissen und Förderprogrammen sowie Vergleichsmöglichkeiten mit anderen Gemeinden. Ein Verzicht würde zwar laufende Energieprojekte nicht verhindern, jedoch den fachlichen und methodischen Rahmen sowie den Zugang zu gewissen Fördergeldern schwächen. Der Stadtrat sieht deshalb derzeit keinen Anlass, einen Ausstieg aus dem Energiestadt-Label zu prüfen.
- Das wurde entschieden: Der Interpellant kritisierte, dass der Stadtrat in seiner Antwort die effektiven Gesamtkosten mit den internen Verwaltungskosten und dem administrativen Aufwand nach wie vor nicht ausweise – dies verunmögliche einen effektiven Kosten-Nutzen-Vergleich des Labels, das ein «Bürokratiemonster» sei. In der Folge zeigte er sich mit der Antwort des Stadtrats überhaupt nicht zufrieden – insbesondere angesichts der Vielzahl anderer Label, die es in der Stadt Wil noch gebe. Stadtrat Lukas Reimann, Vorsteher des Departements Versorgung und Energie, hielt fest, dass eine regelmässige Überprüfung von Labels sicherlich eine gute Sache sei. Im Falle des Energielabels handle es sich beim Aufwand aber um eher kleine Beträge und angesichts einer einzelnen Stelle für diesen Bereich auch nicht um ein «Bürokratiemonster», zudem habe unter dem Strich letztlich sogar ein finanzielles Plus für die Stadt resultiert. Die Interpellation ist damit erledigt.
Anwesend: 35 respektive 36 von 40 Mitgliedern des Stadtparlaments
Entschuldigt: Anja Bernet (SP), Eliane Keller-Hollenstein (Die Mitte), Sandra Lusti (Die Mitte) und Ronja Stahl (SP) sowie Stadtschreiberin Janine Rutz, etwas später traf Reto Gehrig (Die Mitte; 17.15 Uhr) ein.
Parlamentspräsident Dominik Egli beendete die Sitzung um 19.40 Uhr, nachdem alle traktandierten Geschäfte bearbeitet worden waren.
Die Unterlagen zur Parlamentssitzung sind hier zu finden. Eine Aufzeichnung der ganzen Debatte kann hier nachgeschaut werden.